Visabestimmungen

Visaregelungen

 

Aktuelle Regelungen für die Einreisbewilligungen der Republik Türkei finden Sie unter:

 

Website des Aussenministeriums der Republik Türkei

 

Das Generalkonsulat der Republik Türkei in Zürich beantwortet gerne Fragen bezüglich Visaregelungen. Massgebend dafür sind die Bestimmungen des Aussenministeriums der Republik Türkei.

 

Visaantraege müssen persönlich gestellt werden. Antraege, die uns per Post erreichen, werden nicht bearbeitet, bis Antragsteller/in persönlich erscheint.

Staatsbürger der Schweiz:

Staatsbürger der Schweiz:

 

Staatsangehörige der Schweiz (d.h. Schweizer Saatsbürger) benötigen für die Einreise in die Türkei kein Visa. Schweizer können sowohl mit einem gültigen Reisepass, aber auch mit einem gültigen Personalausweis einreisen.

Auslaender mit Wohnsitz in der Schweiz:

Auslaender mit Wohnsitz in der Schweiz:

 

Staatsangehörige aller anderen Staaten mit einem Wohnsitz in der Schweiz, welche ein Visum für die Einreise benötigen, können dies gerne beim Generalkonsulat beantragen. In den meisten Faellen wird eine Bewilligung der zustaendigen Behörden in der Türkei eingeholt. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Das Generalkonsulat ist unter der Woche von 08.30 bis 12.00 Uhr geöffnet. Visaantraege werden zwischen 11.00 und 12.00 Uhr entgegengenommen.

Visaantrag

Hier finden Sie Visaantrag

als MS-Word

als PDF

 

 

 

 

 

Generalkonsulat der Republik Türkei

Weinbergstrasse 65, 8006 Zürich

Telefon (Zentrale) 044 368 29 00 Fax: 044 368 29 19

E-Mail: info@baskonsolosluk.ch