Registrierung der doppelten Staatsbürgerschaft
Türkische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben die Möglichkeit zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes zu erlangen, soweit dieses Land eine doppelte Staatsbürgerschaft gestattet. Diese muss in der Türkei registrieren werden.
Folgende Unterlagen sind hierzu notwendig:
1.Einbürgerungsurkunde, welche vom Kanton ausgestellt worden ist (bspw. in Zürch "Verfügung" genannt") (Original und drei Fotokopien)
2.Türkische ID-Karten
3.Schweizer ID-Karten (Original und zwei Fotokopien)
4.Türkische Reisepaesse
5.Bei verheirateten Personen Familienbüchlein ( Original und zwei Fotokopien)
6.Für maennliche Staatsbürger ein Dokument, welches den Stand der Wehrpflicht belegt. (Original und zwei Fotokopien)
Alle Familienanghörigen die volljaehrig sind, müssen bei der Registrierung persönlich anwesend sein.
Für die Bewohner des Kantons Aargau gilt folgendes: Sollten die Kinder nicht in der Einbürgerungsurkunde vermerkt sein, wie es oftmals der Fall ist, so muss eine zusaetzliche Bestaetigung von der Gemeinde eingeholt werden, wo die Heranwachsenden mit Geburts- und Einbürgerungsdatum vermerkt sind
Austritt aus der Staatsbürgerschaft
Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben zusaetzlich das Recht, aus der türkischen Staatsbürgerschaft auszutreten.
Hierzu sind die gleichen Unterlagen notwendig, wie bei der Registrierung der Doppelbürgerschaft.
Die Erlangung Türkischer Staatsangehörigkeit durch Heirat
Gemaess türkischem Bürgerrechtsgesetz 403 Abs. 5 haben Personen, die mindestens 3 Jahren mit einer Türken /Türkin verheiratet sind, dass Recht die türkische Staatsbürgerschaft anzufordern.
Die Interessenten können sich mit den unten aufgeführten Dokumenten beim Konsulat anmelden.
Bitte beachten Sie, dass im Voraus ein Termin vereinbart werden muss.
Nötige Dokumente:
1.Familienbüchlein
2.Türkischer Ausweis vom Ehepartner
3.Ausweis oder Pass
4.Wohnsitzbescheinigung
5.Auszug aus dem Personenstandregister
6.Bei erwerbstaetigen Personen eine Arbeitsbestâtigung
7.Strafregisterauszug
8.Ein Foto
9.Zwei Referenzpersonen türkischer Staatsangehörigkeit (Name, Adresse, Geburtsdatum)
10.Internationaler Geburtsschein
Alle Dokumente müssen durch ein anerkanntes Übersetzungsbüro des Konsulats übersetzt werden.
Die Lister der anerkannten Dolmetscher finden Sie hier.