Konsularisches

Hier finden Sie eine zusammengefasste Version der konsularischen Fragen.

Pass

Jeder Staatsbürger braucht für alle Auslandsaufenthalte einen gültigen Reisepass.

 

Das Generalkonsulat kann für die im Ausland lebenden Staatsbürger neue Reisepässe ausstellen, oder deren Gültigkeit verlängern.

 

Reisepässe können sowohl persönlich im Generalkonsulat, als auch per Post verlängert werden.

 

Per Post:

Bitte senden Sie ihren Reisepass, mit einer Kopie Ihrer türkischen ID Karte (nüfus cüzdani), Schweizer ID Karte und legen Sie dazu die Kopie des Einzahlungsscheins bei.

 

Die Gebühren für eine Verlängerung sind, wie folgt:

 

6 Monate 24.- Franken

1 Jahr 35.- Franken

2 Jahre 58.- Franken

3 Jahre 83.- Franken

4 bis 5 Jahre 118.- Franken

 

Ihrer Überweisung sollten Sie bitte auch die Gebühr von 6.- Franken hinzufügen, die für den Rückversand an Sie berechnet wird.

 

Persönlich

Die Gültigkeit der Reisepässe kann auch bei einem persönlichen Besuch beim Generalkonsulat verlängert werden. Das Generalkonsulat ist unter der Woche zwischen 08.30 und 12.00 Uhr geöffnet.

Geburt/Anmeldung

Türkische Staatsbürger müssen die Geburt ihrer Kinder binnen zwei Monaten an das Generalkonsulat melden.

 

Dazu werden folgende Dokumente verlangt:

1. Geburtsschein in Original und zweifache Kopie (einzuholen beim Zivilstandesamt).

2. Die türkischen ID Karten der Eltern in Original

3. Die türkischen Reisepässe der Eltern, Ausländerausweise (auch CH ID Karten)

4. Türkisches Familienbüchlein (Evlilik Cüzdanı)

5. Im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft des Kindes,die Schweizer ID-Karte, welche diese belegt.

Eheschliessung

Ehen, die in der Schweiz geschlossen werden, müssen in der Türkei registriert werden. Hierzu müssen der Eheschein (Original und Fotokopie), die türkischen ID Karten, türkischen Reissepaesse und Auslaenderausweise bzw. Schweizer ID Karten und jeweil ein Passfoto beider Ehepartner vorgelegt werden.

 

Sollte einer der beiden Ehepartner keine türkische Staatsbürgerschaft besitzen, so muss der Antrag mit dem Personalausweis erfolgen.

Militärdienst

Türkische Staatsbürger müssen einen obligatorischen Militärdienst ableisten. Für jeden männlichen Staatsbürger, der das 19.Lebensjahr erreicht hat, wird eine "Akte" angelegt, die mit der Vollziehung des Militärdienstes "geschlossen" wird. Es kann in vollem Umfang geleistet, aber für die im Ausland ansässigen Staatsbürger gegen Zahlung eines Betrages verkürzt sein. Für Staatsbürger, die zusätzlich die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, gibt es Sonderregelungen.

Beglaubigungen

Für Dokumente, die Schweizer oder Türkischen Behörden vorgelegt werden müssen, besteht die Notwendigkeit, deren Übersetzungen in beglaubigter Form zu haben. Es gibt eine Reihe von Übersetzungsbüros/Übersetzern, die vom Generalkonsulat für eine beglaubigte Übersetzung anerkannt sind. Diese Übersetzungen werden vom Generalkonsulat beglaubigt. Die Liste der Übersetzer, finden sie hier.

Staatsbürgerschaft

Registrierung der doppelten Staatsbürgerschaft

Türkische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben die Möglichkeit zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes zu erlangen, soweit dieses Land eine doppelte Staatsbürgerschaft gestattet. Diese muss in der Türkei registrieren werden.

 

Folgende Unterlagen sind hierzu notwendig:

1.Einbürgerungsurkunde, welche vom Kanton ausgestellt worden ist (bspw. in Zürch "Verfügung" genannt") (Original und drei Fotokopien)

2.Türkische ID-Karten

3.Schweizer ID-Karten (Original und zwei Fotokopien)

4.Türkische Reisepaesse

5.Bei verheirateten Personen Familienbüchlein ( Original und zwei Fotokopien)

6.Für maennliche Staatsbürger ein Dokument, welches den Stand der Wehrpflicht belegt. (Original und zwei Fotokopien)

 

Alle Familienanghörigen die volljaehrig sind, müssen bei der Registrierung persönlich anwesend sein.

 

Für die Bewohner des Kantons Aargau gilt folgendes: Sollten die Kinder nicht in der Einbürgerungsurkunde vermerkt sein, wie es oftmals der Fall ist, so muss eine zusaetzliche Bestaetigung von der Gemeinde eingeholt werden, wo die Heranwachsenden mit Geburts- und Einbürgerungsdatum vermerkt sind

 

Austritt aus der Staatsbürgerschaft

Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben zusaetzlich das Recht, aus der türkischen Staatsbürgerschaft auszutreten.

 

Hierzu sind die gleichen Unterlagen notwendig, wie bei der Registrierung der Doppelbürgerschaft.

 

Die Erlangung Türkischer Staatsangehörigkeit durch Heirat

Gemaess türkischem Bürgerrechtsgesetz 403 Abs. 5 haben Personen, die mindestens 3 Jahren mit einer Türken /Türkin verheiratet sind, dass Recht die türkische Staatsbürgerschaft anzufordern.

Die Interessenten können sich mit den unten aufgeführten Dokumenten beim Konsulat anmelden.

Bitte beachten Sie, dass im Voraus ein Termin vereinbart werden muss.

Nötige Dokumente:

1.Familienbüchlein

2.Türkischer Ausweis vom Ehepartner

3.Ausweis oder Pass

4.Wohnsitzbescheinigung

5.Auszug aus dem Personenstandregister

6.Bei erwerbstaetigen Personen eine Arbeitsbestâtigung

7.Strafregisterauszug

8.Ein Foto

9.Zwei Referenzpersonen türkischer Staatsangehörigkeit (Name, Adresse, Geburtsdatum)

10.Internationaler Geburtsschein

Alle Dokumente müssen durch ein anerkanntes Übersetzungsbüro des Konsulats  übersetzt werden.

Die Lister der anerkannten Dolmetscher finden Sie hier.

Notar

Das Generalkonsulat stellt verschiedene Vollmachten zur Anwendung in der Türkei aus. Dazu ist es notwendig, dass das Generalkonsulat persönlich besucht wird. In Anbetracht der Reichweite der Vollmachten ist es wichtig, soweit Türkisch zu können, dass der Inhalt des erstellten Dokuments eindeutig verstanden wird. Hierzu bringen Sie bitte Ihre türkische ID-Karte, Schweizer ID- Karte bzw. Auslaenderausweis, Ihren türkischen Reisepass und zwei Passfotos mit.

 

 

 

 

 

Generalkonsulat der Republik Türkei

Weinbergstrasse 65, 8006 Zürich

Telefon (Zentrale) 044 368 29 00 Fax: 044 368 29 19

E-Mail: info@baskonsolosluk.ch